Teilungsversteigerung
Gemeinsames Eigentum an einer Immobilie stellt im privaten Bereich den Regelfall dar.
Seien es Eheleute, die gemeinsam eine Immobilie erworben haben, oder Erbengemeinschaften, solange zwischen den Teileigentümern Friede herrscht, ist eine solche Bruchteilsgemeinschaft unproblematisch. Kommt es jedoch z. B. zur Scheidung oder Streit über Nutzungen wie etwa Mieteinkünften wird häufig mindestens von einer Partei mit der Teilungsversteigerung gedroht, um die Bruchteilsgemeinschaft auseinander zu setzen.
Dabei wird meist übersehen, dass die Teilungsversteigerung weiteres Konfliktpotential beinhaltet, sofern sie nicht umfassend vorbereitet, professionell durchgeführt und begleitet wird. Andernfalls droht die Gefahr langjähriger und kostenintensiver Streitigkeiten.
Die Teilungsversteigerung ist eine besondere Form des Zwangsversteigerungsverfahrens (§§ 180 ZVG ff.).
Sowohl formell als auch bei der Abwicklung birgt sie daher Risiken, die es gilt im Vorfeld abzuschätzen und einzugrenzen. Das betrifft z.B. die Höhe des Versteigerungserlöses und auch dessen anschließende Verteilung.
Rechtsanwalt Dr. Schneider kann Sie auf Grund seiner langjährigen Erfahrung und spezifischen Kenntnisse im Immobilienbereich (sowohl Zwangsverwaltung als auch Insolvenzverwaltung bei der Planung und Durchführung eines Teilungsversteigerungsverfahrens kompetent beraten und Ihnen unterstützend zur Seite stehen.
Dabei hilft die gute Vernetzung mit den zuständigen Vollstreckungsgerichten ebenso wie die mögliche Mithilfe von Sachverständigen und Rechtsanwälten (collegium-recht.de).
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